Riester 2.0: Das neue Altersvorsorgedepot
Ab 2027 wird das Altersvorsorgedepot zum Nachfolger der bisherigen Riester-Rente. Die Förderung wird neu geregelt und bei der Geldanlage eröffnen sich neue Möglichkeiten.
Für Deinen bestehenden Riester-Vertrag ändert sich dadurch erst einmal nichts. Du kannst ihn wie bisher weiterführen.
Was sich ab 2027 verändert
Vier Punkte machen den Unterschied zwischen der bisherigen Riester-Rente und dem neuen Altersvorsorgedepot besonders deutlich.
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Die Förderung wird einfacher
Bisher bei Riester
Wie viel Du selbst einzahlen musst, hängt von Deinem Einkommen ab.
Neu beim Altersvorsorgedepot
Die Förderung richtet sich direkt nach Deinem eigenen Beitrag. Dadurch kannst Du leichter nachvollziehen, wie viel der Staat dazugibt.
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Mehr Chancen, aber keine Garantie
Bisher bei Riester
Zu Beginn der Auszahlung müssen Deine eingezahlten Beiträge und Zulagen vollständig zur Verfügung stehen.
Neu beim Altersvorsorgedepot
Diese Garantie gibt es nicht. Dadurch kann mehr Geld am Kapitalmarkt investiert bleiben. Das eröffnet mehr Chancen auf Erträge, bringt aber auch ein höheres Risiko mit.
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Mehr Möglichkeiten bei der Auszahlung
Bisher bei Riester
Vorgesehen ist in der Regel eine lebenslange Rente. Bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals können zu Beginn ausgezahlt werden.
Neu beim Altersvorsorgedepot
Du kannst zwischen einer lebenslangen Rente und regelmäßigen Auszahlungen wählen, die mindestens bis zu Deinem 85. Geburtstag reichen.
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Mehr Menschen können die Förderung nutzen
Bisher bei Riester
Die Riester-Förderung ist bisher auf einen festgelegten Personenkreis begrenzt.
Neu beim Altersvorsorgedepot
Künftig können grundsätzlich auch Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke die Förderung nutzen.
Was der Staat zu Deinem Beitrag dazugibt
Wähle Deinen jährlichen Beitrag und gib an, ob Kinder berücksichtigt werden sollen. So bekommst Du eine erste Orientierung, wie sich Dein eigener Beitrag und die möglichen staatlichen Zulagen zusammensetzen.
Insgesamt für Deine Altersvorsorge
1.890 €
inklusive einmaligem Berufseinsteigerbonus
- Dein eigener Beitrag
- 1.200 €
- Mögliche Grundzulage
- 390 €
- Mögliche Kinderzulage
- 300 €
- Einmaliger Berufseinsteigerbonus
- 0 €
- Insgesamt für Deine Altersvorsorge
- 1.890 €
- Davon kommt vom Staat
- 690 € (37 %)
So wird die Grundzulage berechnet
Für die ersten 360 Euro Deines jährlichen Eigenbeitrags gibt der Staat 50 Cent je Euro dazu. Für jeden weiteren Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro sind es 25 Cent. Dadurch sind bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr möglich.
Kinderzulage
Für jedes berücksichtigungsfähige Kind gibt der Staat bis zu 300 Euro im Jahr dazu. Die volle Kinderzulage wird bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 300 Euro erreicht.
Für Deine Kinder selbst gibt es ab 2027 außerdem die Frühstart-Rente.
Berufseinsteigerbonus
Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 Jahre alt ist, kann einmalig 200 Euro zusätzlich erhalten.
Die Berechnung dient Deiner ersten Orientierung. Ob und in welcher Höhe Du die Förderung erhältst, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und Deiner persönlichen Situation ab.
Und steuerlich kann noch mehr drin sein
Deinen Eigenbeitrag und die Zulagen kannst Du als Sonderausgaben in Deiner Steuererklärung angeben. Das Finanzamt prüft automatisch, ob sich daraus über die Zulagen hinaus ein zusätzlicher Steuervorteil für Dich ergibt.
Musterbeispiel
- ledig und kinderlos
- 50.000 Euro Jahresbrutto
- Steuerklasse I
- wohnhaft in Sachsen
- gesetzlich versichert
- keine Kirchensteuer
- 1.800 Euro jährlicher Eigenbeitrag
- Eigener Beitrag
- 1.800 €
- Grundzulage
- 540 €
- Möglicher zusätzlicher Steuervorteil
- 179 €
- Betrag im Vertrag
- 2.340 €
Vereinfachte Modellrechnung nach dem Einkommensteuertarif 2026, dem derzeit verfügbaren Rechtsstand.
Das Beispiel ist vereinfacht und dient der Orientierung. Der tatsächliche Steuervorteil hängt unter anderem von Deinem zu versteuernden Einkommen, Deinen Vorsorgeaufwendungen und weiteren persönlichen Angaben ab. Das Finanzamt berücksichtigt bei der Günstigerprüfung die bereits gewährte Zulage.
Was wird aus Deinem Riester-Vertrag?
Dein bestehender Riester-Vertrag wird durch die neuen Regeln nicht automatisch beendet. Du kannst ihn mit den bisherigen Bedingungen und der bisherigen Förderung weiterführen.
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Riester wie bisher weiterführen
Dein Vertrag und die bisherige Förderung bleiben bestehen. Gerade ältere Verträge können Garantien oder vereinbarte Leistungen enthalten, die heute so nicht mehr angeboten werden.
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Zur neuen Förderung wechseln
Du kannst Deinen bestehenden Vertrag behalten und künftig die neue Förderung nutzen. Die übrigen Vertragsbedingungen bleiben dabei grundsätzlich bestehen.
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In einen neuen Vertrag wechseln
Du kannst Dein angespartes Guthaben in einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen. Dabei können Kosten entstehen und bestehende Vorteile verloren gehen.
Ein Wechsel in die neue Förderung kann später nicht rückgängig gemacht werden. Innerhalb des neuen Systems bleiben Vertrags- und Anbieterwechsel grundsätzlich möglich.
Warum ich beim Wechsel nichts überstürzen würde
Das Altersvorsorgedepot wird bereits intensiv beworben. Gerade Anbieter, die bisher keine Riester-Verträge anbieten konnten, werden mit den neuen Produkten in den Markt drängen. Dabei kann schnell der Eindruck entstehen, dass Du sofort handeln müsstest.
Viele konkrete Tarife mit ihren Kosten, Anlageangeboten und Abläufen sind derzeit noch gar nicht bekannt. Erst nach dem Marktstart wird sich zeigen, wie zuverlässig die Produkte in der Praxis funktionieren und welche Angebote sich wirklich bewähren.
Wenn Du bereits einen Riester-Vertrag hast, würde ich deshalb zunächst Ruhe bewahren. Wir beobachten die Entwicklung und vergleichen nach der ersten Marktphase gemeinsam, was Dein bestehender Vertrag bietet und welche Vorteile ein Wechsel tatsächlich hätte. So treffen wir die Entscheidung auf Grundlage praktischer Erfahrungen und vermeiden unnötige Überraschungen.
Neu bedeutet nicht automatisch besser. Entscheidend ist, was langfristig zu Dir und Deinem bestehenden Vertrag passt.
Mein Vorgehen: Ich möchte die ersten Erfahrungen mit den neuen Tarifen abwarten und anschließend gemeinsam mit Dir prüfen, welche Lösung sich in der Praxis bewährt hat.
Welche Förderung könnte besser zu Dir passen?
Mit dem externen Vergleichsrechner kannst Du gegenüberstellen, wie sich die bisherige Riester-Förderung und die neue Förderung bei Deinen Angaben unterscheiden könnten.
Bisherige und neue Förderung vergleichen (öffnet in neuem Tab)Der Rechner gibt Dir eine erste Orientierung zur Förderung. Kosten, Garantien und Leistungen Deines bestehenden Vertrags berücksichtigt er nicht. Der Link öffnet eine externe Seite. Deine dort eingegebenen Daten werden an den jeweiligen Anbieter übermittelt.
Für eine Entscheidung reicht der reine Fördervergleich deshalb nicht aus. Ich schaue mir mit Dir auch an, was Dein bestehender Vertrag bereits bietet und welche Vorteile bei einem Wechsel möglicherweise verloren gehen.
Was häufig gefragt wird
Ja. Die Anlage in Fonds und ETFs ist allerdings nicht grundsätzlich neu. Auch bestehende Riester-Verträge können bereits Fonds oder ETFs nutzen. Neu ist vor allem, dass beim Altersvorsorgedepot vollständig auf eine Beitragsgarantie verzichtet werden kann. Welche Anlagen konkret zur Verfügung stehen, hängt vom jeweiligen Anbieter und Vertrag ab.
Beim Altersvorsorgedepot gibt es keine Garantie auf Deine eingezahlten Beiträge. Der Wert kann schwanken und zeitweise auch unter Deinen Einzahlungen liegen. Ohne die Garantie kann Dein Geld stärker an der Entwicklung der Kapitalmärkte teilhaben. Das eröffnet langfristig die Chance auf höhere Erträge und mehr Kapital für Deinen Ruhestand.
Grundsätzlich ist das Geld für Deine Altersvorsorge vorgesehen. Bei einer vorzeitigen Auszahlung müssen die erhaltenen Zulagen und steuerlichen Vorteile normalerweise zurückgezahlt werden. Für bestimmte Fälle, etwa selbst genutztes Wohneigentum, gelten Ausnahmen.
Während der Ansparphase werden Erträge und Wertsteigerungen im Vertrag nicht besteuert. Die geförderten Auszahlungen werden später mit Deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Noch vorhandenes Guthaben kann grundsätzlich vererbt werden. Dabei sind die erhaltenen Zulagen und steuerlichen Vorteile in der Regel zurückzuzahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Guthaben ohne diese Rückzahlung auf einen geförderten Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen werden.
Nein. Das Altersvorsorgedepot soll ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein. Aktuell haben die Anbieter jedoch noch keine konkreten Tarife mit ihren Kosten, Leistungen und Anlagemöglichkeiten veröffentlicht. Erst wenn diese Angebote vorliegen, können wir sie mit Deinem bestehenden Vertrag sinnvoll vergleichen.
Was bedeutet das für Deinen Vertrag?
Ob Du Deinen Riester-Vertrag weiterführst oder später eine der neuen Möglichkeiten nutzt, lässt sich erst nach einem Blick auf Deinen bestehenden Vertrag sinnvoll beurteilen.
Ich prüfe mit Dir, welche Leistungen und Garantien Du bereits hast und wie sich die neue Förderung in Deiner Situation auswirken könnte. Bis konkrete Angebote für das Altersvorsorgedepot vorliegen, musst Du nichts überstürzen.
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Die Informationen auf dieser Seite entsprechen dem Stand September 2026. Grundlage sind die veröffentlichten Informationen des Bundesfinanzministeriums. Konkrete Tarife und Bedingungen der Anbieter liegen derzeit noch nicht vor. Die Seite wird aktualisiert, sobald neue Informationen verfügbar sind.
Informationen des Bundesfinanzministeriums (öffnet in neuem Tab)